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Egal, ob man sein Hobby zum Beruf gemacht hat oder dem ganz großen Geld hinterherjagt: eine Bilanz gibt Auskunft über den finanziellen Erfolg deiner Arbeit. Jedes Unternehmen, ob klein oder groß, muss einen guten Überblick über seine Finanzen haben. Abhängig von Geschäftsform und Umsatz, müssen einige eine Bilanz erstellen. Diese verlangen Partner, Kreditgeber, das Finanzamt und Andere. Aber du musst das Rad nicht neu erfinden, wir haben Tipps und eine kostenlose Vorlage für dich.

Was ist eine Bilanz? 

In der Buchhaltung spielt die Bilanz eine wichtige Rolle. Grundsätzlich werden alle Vermögensbestandteile aufgestellt und die Aktiva den Passiva gegenübergestellt. Aus deren Differenz ergibt sich die Bilanzsumme, die dir sagt, ob du „unterm Strich“ Gewinn oder Lust machst. Man spricht von der Jahreserfolgsrechnung. 

Wann und wie oft muss ich die Bilanz ziehen?

Oft wird die Bilanz einmal im Jahr zu einem Stichtag erstellt. Natürlich gibt es auch Quartalsbilanzen und Monatsbilanzen, aber die Mehrheit der Unternehmen müssen nur einmal jährlich eine Bilanz erstellen.  

Was ist die Jahresbilanz? Was ist eine Eröffnungsbilanz?

Die Bilanz, die das vergangene Geschäftsjahr zu einem Stichtag darstellt, ist die Abschlussbilanz. Diese Berechnung bildet dann die Grundlage für die Eröffnungsbilanz. Falls sich Fehler eingeschlichen haben sollten, kann man diese in der Eröffnungsbilanz berichtigen. 

Was ist die Bilanzierungspflicht?

Im Handelsgesetzbuch (HGB) sind unter Paragraf 242 die Bilanzierungspflicht festgelegt. Dort wird definiert, wer eine Bilanz für einen Jahresabschluss erstellen muss. 

Wer muss eine Bilanz machen?

Das HGB spricht davon, dass jeder Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes und für den Schluß eines jeden Geschäftsjahrs eine Abrechnung vornehmen müssen. Einfach gesagt, müssen alle Unternehmen, die zur doppelte Buchführung verpflichtet sind, eine Bilanz zusammen mit der GuV als Jahresabschluss erstellen. 

Das Wirtschaftsministerium hat ein paar einfache Infos dazu. Ausführliche Infos mit Hinweisen auf die einzelnen Paragrafen gibt es auf der Welt des BWL. Auch bei den IHKs finden sich gute Einführungen in das Thema Buchführung und Rechnungswesen. 

Kann ich die Bilanz selbst machen?

Grundsätzlich darfst du die Bilanz selber erstellen. Aber es ist üblich, dass Gläubiger und Kreditgeber die Bilanzierung durch einen Steuerberater vorziehen. Wir haben schon darauf hingewiesen, dass es sich auch für kleine Firmen lohnt, mit einem Steuerberater zusammenzuarbeiten. Für Aktionäre muss eine externe Prüfung stattfinden. 

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Müssen Freiberufler und Kleinunternehmer auch eine Bilanz erstellen?

Es gibt Ausnahmen zur Buchführungspflicht, die wir schon an anderer Stelle angesprochen haben. 

  • Freiberufler müssen keine Bilanz erstellen. Für ihre Steuererklärung reicht die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Dazu haben wir hier eine Vorlage
  • Kleinunternehmer sind ebenfalls von der Bilanzierungspflicht befreit. Für sie gilt die Kleinunternehmerregelung

Ist die Bilanz das gleiche wie eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)?

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist ein wichtiger Teil des Jahresabschlusses dar, betrachtet allerdings nicht alle Aspekte des Betriebsvermögens und hat einen anderen zeitlichen Horizont. Wenn man es am Beispiel eines Geschäftsautos erklärt: Wenn du dir ein Auto kaufst, geht der Gesamtpreis von deinem Konto ab, der Wert des Autos wird jedoch erst in der Bilanz vollständig erfasst und über die Jahre abgeschrieben. 

In der GuV wird das Eigenkapital korrekt ermittelt und die Buchungen auf den Geschäftskontos zusammengefasst, ist aber Teil der Bilanz. So kann in der Bilanzrechnung das Eigenkapital aufgeführt werden, ohne die einzelnen Buchungen separat aufzuführen. 

Was gehört in die Bilanz? Aufbau und Vorlage zum Ausfüllen

Im HGB wird unter § 266 die Gliederung der Bilanz genau vorgeschrieben. 

Dazu gehören 


A. Anlagevermögen:

I. Immaterielle Vermögensgegenstände:

II. Sachanlagen:

III. Finanzanlagen:

B. Umlaufvermögen:

I. Vorräte:

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:

III. Wertpapiere:

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks.

C. Rechnungsabgrenzungsposten.

D. Aktive latente Steuern.

E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung.

(3) Passivseite 

A.  Eigenkapital:

I. Gezeichnetes Kapital;

II. Kapitalrücklage;

III. Gewinnrücklagen:

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag;

V. Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag.

B. Rückstellungen.

C. Verbindlichkeiten:

D. Rechnungsabgrenzungsposten.

E. Passive latente Steuern.

Wir haben eine Vorlage für dich in Excel erstellt, die kannst du einfach nur mit deinen Zahlen und Angaben befüllen. Beachte, dass Aktiva und Passiva auf zwei separaten Blättern zu berechnen sind. 

Wenn du Fragen zu den einzelnen Begriffen hast, kannst du sie online nachschlagen

Vorbereitung zur Bilanzerstellung

Um die Unternehmenswerte korrekt ermitteln zu können, musst du diese erfassen. Dazu brauchst du zum Beispiel eine Inventur zu einem Stichtag. 

Zervant hilft dir dabei, über deine Einnahmen und offenen Forderungen einen klaren Überblick zu behalten. Das vereinfacht dir die Buchführung und die Bilanz erheblich!