Alle Infos zur Kleinunternehmerregelung

Kleinunternehmerregelung: was bedeutet das für mein Unternehmen?

Kleinunternehmer und Umsatzsteuer

Wenn du dein eigenes Unternehmen gründest und erwartest, dass deine Umsätze ein bestimmtes Volumen nicht überschreiten, kann sich die Kleinunternehmerregelung für dich lohnen. Dann musst du auf Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und nicht beim Finanzamt monatlich melden. Diese Erleichterung in Steuern und Verwaltungsaufwand sind allerdings an Vorgaben gebunden. Wir erklären das Wichtigste!

Der Gesetzgeber beabsichtigt, die Verwaltung der Kleinunternehmer zu vereinfachen. Dazu gibt es die Kleinunternehmerregelung. Die betrifft vornehmlich die Pflicht zur Erhebung der Umsatzsteuer, die für Kleinunternehmer im §19 des UStG geregelt wird.  

Wie so oft, muss man sich über die Unterschiede zwischen umgangssprachlicher Verwendung und den Auswirkungen für das Finanzamt genau informieren. Kleinunternehmer ist nicht gleich Kleingewerbe und nicht jedes kleine Unternehmen bezeichnet auch einen Kleinunternehmer. 

Es lohnt sich, darüber nachzudenken, ob du dich als Kleinunternehmer anmelden solltest. Wir beantworten hier einige der häufigsten Fragen. Allerdings ersetzt das keine individuelle Beratung durch einen Steuerexperten. 

Wer gilt als Kleinunternehmer?

Die Regelung für Kleinunternehmer ist nicht auf eine Rechtsform begrenzt. Oft sind es Einzelunternehmer oder Freiberufler.
Die Kleinunternehmerregelung ist besonders interessant für alle, die sich in
Teilzeit oder Nebenerwerb ein Unternehmen gründen wollen. Dies bietet auch Einsteigern eine Gelegenheit, seine Ideen einmal auszuprobieren und Vorhaben zu verwirklichen. 

Was sind die Umsatzgrenzen für die Kleinunternehmerregelung?

Um als Kleinunternehmer zu gelten, darf man bestimmte jährliche Umsatzgrenzen nicht überschreiten. Dies entscheidet dann darüber, ob du Umsatzsteuer erheben musst. 

Wenn du dein Unternehmen erst neu gründest, darfst du im Gründerjahr 22.000 EUR nicht überschreiten. Das gilt für das Kalenderjahr. Wenn du also unterjährig anfängst, musst du das anteilig hochrechnen: Wenn du deine Webdesign Firma im August startest und durchschnittlich im Monat 1.300 EUR Umsatz machst, wären das auf das Jahr gerechnet 1.300 x 12 = 15.600 EUR und damit noch unter der Grenze. 

Wenn dein Unternehmen schon besteht, gilt der Gesamtumsatz des vorigen Jahres. Der darf 22.000 EUR nicht überschritten haben. 

Im laufenden Jahr darfst du dann 50.000 EUR Gesamtumsatz machen. Wenn du feststellst, dass du auch diesen Betrag wahrscheinlich überschreiten wirst, musst du das dem Finanzamt melden.

Sagen wir, im Jahr 2020 machst du 18.000 EUR Gesamtumsatz, dann gilt für dich die Kleinunternehmerregelung. Wenn du dann 2021 insgesamt 43.000 EUR Umsatz machst, gilt sie weiterhin. Aber dann im Jahr 2022 erfüllst du nicht mehr die Kriterien für die Kleinunternehmerregelung, weil du ja dann im Vorjahr 22.000 EUR überschritten hast.
Dies betrifft nur die Umsatzsteuer. Mehr Infos zur Umsatzsteuer findest du in unserem Artikel. Eine Steuererklärung musst du weiterhin machen. 

Was sind die Vorteile der Kleinunternehmerregelung?

Als Kleingewerbe ersparst du dir einigen Aufwand in der Verwaltung und musst dir keine Gedanken darüber machen, welchen Umsatzsteuersatz für deine Leistungen gilt.
Dadurch, dass die Umsatzsteuern nicht erhoben wird, musst du sie nicht monatlich an das Finanzamt melden und vereinfachst dadurch deine Abläufe.
Natürlich kannst du deine Leistungen dann auch entsprechend günstiger an deine Kunden verkaufen. In unserem Umsatzkostenrechner kannst du das für deine Preise genau ausrechnen. 

Welche Nachteile bringt die Kleinunternehmerregelung?

Wenn deine Preise keine Umsatzsteuer enthalten, kannst du deine Leistungen günstiger für den Endkunden anbieten. Wenn du allerdings dann in den folgenden Jahren die Einkommensgrenze überschreiten solltest und dann doch die Umsatzsteuer abführen musst, kann das extra Erklärungsaufwand bei deinen Kunden bedeuten. 

Auch musst du deine Umsätze immer gut im Blick behalten. Denn wenn du im Jahr die Höchstgrenze überschreitest, musst du doch Umsatzsteuer abführen, die du dann eventuell nicht von deinen Kunden nachfordern kannst.  

Weiterhin gilt, dass wenn du keine Umsatzsteuer abführst, du auch eine Vorsteuer gegenrechnen kannst. Wenn du also hohe Kosten für Material und Anschaffung in deinem Unternehmen hast, kann es sich eventuell ungünstig auf dich auswirken, dass du die dafür gezahlte Umsatzsteuer nicht geltend machen kannst.
Weitere Erklärungen zu dem gibt es beim
Existenzgründerportal oder bei vielen anderen Seiten. 

Besser Kleinunternehmer oder Gründer?

Auch für Gründer gibt es steuerliche Vorteile in den ersten Jahren. Informiere dich, welche Regelung für dich am günstigsten ausfällt. Bedenke dabei auch, welches Wachstum du für dein Unternehmen in den nächsten Jahren erwartest. Ein Businessplan hilft dir dabei, über den langfristigen Verlauf deines Unternehmens klar zu werden. 

Unternehmensform wechseln

Die Umsatzgrenze als Kleinunternehmer ist so niedrig bemessen, dass man damit kein schwerreicher Unternehmer werden kann. Wenn du also doch bessere Geschäfte machst, kannst du dich jederzeit aus der Kleinunternehmerregelung abmelden und musst dann einfach die Umsatzsteuer entsprechend erheben. 

Ausschlaggebend für die Regelung ist der Umsatz im Vorjahr und der erwartete Umsatz für das laufende Jahr. 

Auch kann es sein, dass aus vielerlei Gründen dein Unternehmen weniger Jahresumsatz macht, dann kannst du auch mit dem Finanzamt in Kontakt treten. 

 

Kleinunternehmer nach § 19 UStG

Wenn du keine Umsatzsteuer erhebst, solltest du das in der Rechnung durch einen entsprechenden Zusatz erklären, der den Paragraphen 19 im Umsatzsteuergesetz erwähnt. Du kannst zum Beispiel diese Formulierung verwenden:

„Gemäß § 19 UStG ist im Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer enthalten.“

Egal, ob und welcher Umsatzsteuersatz für dich gilt, Rechnungen müssen bestimmte Kriterien und Vorgaben erfüllen. Damit du alles richtig machst, bietet es sich an, ein Rechnungsprogramm zu nutzen. 

Mit Zervant kannst du kostenlos einsteigen und ganz einfach, korrekte und professionelle Rechnungen erstellen, versenden und verwalten. 

Da kannst du deine Umsätze immer im Auge behalten und so auch rechtzeitig erkennen, ob du mit deinen Umsätzen noch die Vorgaben zum Kleinunternehmer erfüllst. Wenn sich dein Geschäftsvolumen erhöht, kannst du ganz unkompliziert weitere Leistungen dazu erwerben. 

Was gilt als Kleinbetragsrechnung oder Quittung?

Eine Kleinbetragsrechnung oder Quittung kann bis 250 Euro einschließlich Umsatzsteuer (oder eben mit Hinweis auf Umsatzsteuerbefreiung) ausgestellt werden. Trotzdem muss man weitere Angaben (zum Verkäufer, Datum, Art der Leistung, Preis und Besteuerung) auf der Quittung machen. 

Infos zur Steuerberater-Suche

Auf der Gründerseite des Bundeswirtschaftsministeriums findest du noch weitere Details zu der Kleinunternehmerregelung. Auch wenn die Leistungen eines Steuerberaters Kosten verursachen, empfiehlt es sich dennoch, sich für den individuellen Fall genau beraten zu lassen. Mehr zum Thema Steuerberater hier.

Mehr Infos zur Kleinunternehmerregelung

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Die eigene Buchführung kann Fragen aufbringen und manchmal sogar in die Verzweiflung treiben. Dafür gibt es eine tolle Lösung für Freiberufler und Einzelunternehmer, die Kontist-App. Lade deine mit Zervant erstellten Rechnungen einfach in Kontist hoch, das Unternehmenskonto ist automatisch mit der App verbunden und du siehst bspw. was du monatlich für Umsatzssteuervoranmeldung zur Seite legen solltest und kannst deine Steuererklärungen von Steuerberatern erledigen lassen.