Einfaches, kostenloses Rechnungsprogramm

Mit Zervants Rechnungssoftware

Kostenloses Konto erstellen Rechnung in Rechnungssoftware

Kostenlose Kündigungsvorlage

Vorlag in Word

Vorlage herunterladen Befristeter Arbeitsvertrag Kündigungsvorlage

Befristeter Arbeitsvertrag Kündigungsvorlage

Der befristete Arbeitsvertrag – für viele Arbeitgeber ist es die ideale Option, um für einen vorbestimmten Zeitraum neue Mitarbeiter*innen einzustellen. Doch wie kündigt man einen solchen Vertrag eigentlich? Oder endet dieser automatisch? In diesem Artikel lernst du alles über die Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrags und was du dabei berücksichtigen musst. 

Befristeter Arbeitsvertrag Kündigung – so geht’s 

Von einem befristeten Arbeitsvertrag spricht man, sobald das Arbeitsverhältnis zeitlich begrenzt wird. Es endet nach dem im Vertrag festgelegten Zeitraum oder Projektende automatisch und bedarf keiner zusätzlichen Kündigung. 

Du siehst also: Eine Kündigung ist bei befristetem Arbeitsverhältnis für gewöhnlich nicht notwendig. Es endet automatisch nach den im Vertrag genannten Bedingungen; entweder nach Ablauf eines festgelegten Zeitraums oder nach Beendigung eines Projekts. Wenn du deinen Mitarbeiter*in also fristgerecht zum Vertragsende kündigen möchtest, musst du nichts weiter tun.

Bei zweckgebundenen befristeten Arbeitsverhältnissen endet der Vertrag mit Erreichen des im Vertrag festgelegten Ziels, bzw. der Fertigstellung des Projekts.

Bei einer zweckgebundenen Befristung endet das Arbeitsverhältnis frühestens zwei Wochen nachdem du als Arbeitgeber deinen Arbeitnehmer schriftlich in Kenntnis gesetzt hast, dass das Ziel erfüllt wurde (§ 15 Abs. 2 TzBfG).

Diese Ankündigung zählt im rechtlichen Sinne jedoch nicht als Kündigung. Eine formale Kündigung ist nicht notwendig. Kommst du als Arbeitgeber dieser Ankündigungspflicht jedoch nicht nach, kann der befristete Arbeitsvertrag in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umgewandelt werden.

Ordentliche Kündigung beim befristeten Arbeitsvertrag

Eine ordentliche Kündigung ist nach § 15 TzBfG für befristete Arbeitsverhältnisse grundsätzlich nicht vorgesehen. Sie kann in Ausnahmefällen aber trotzdem ausgesprochen werden.

So kann dein Arbeitnehmer, sofern für eine längere Zeit als fünf Jahre befristet eingestellt, das Beschäftigungsverhältnis ordentlich mit einer Auslauffrist von sechs Monaten kündigen.

Achtung: Eine ordentliche Kündigung kann auch dann in Betracht kommen, wenn du als Arbeitgeber während des Arbeitsverhältnisses in Insolvenz (§ 113 InsO) geraten bist. Dann hat dein Insolvenzverwalter das Recht zur ordentlichen Kündigung deines Arbeitnehmers. Die Kündigungsfrist beträgt hierbei drei Monate, außer eine kürzere Frist ist maßgeblich. 

Zusätzlich ist eine ordentliche Kündigung dann möglich, wenn hierzu entsprechende Regelungen im Arbeits- oder Tarifvertrag vorzufinden sind. Die Regelung muss eindeutig und verständlich formuliert sein, da sie sonst zulasten des Arbeitgebers ausgelegt wird oder sogar als vollständig unwirksam gilt. 

Hast du in deinem befristeten Arbeitsvertrag eine ordentliche Kündigung vertraglich geregelt, besteht für deinen Arbeitnehmer auch der allgemeine Kündigungsschutz. 

Wieder anders sieht es aus, wenn du vorzeitig das Arbeitsverhältnis beenden willst. Eine außerordentliche Kündigung ist nämlich auch möglich, sowohl durch den Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer. 

Gründe für eine außerordentliche Kündigung 

Einen befristeten Arbeitsvertrag kannst du auch durch einen Aufhebungsvertrag vorzeitig kündigen, wenn du und dein Arbeitnehmer euch einvernehmlich über die Aufhebung des Vertrages geeinigt habt. Dadurch kann der Arbeitsvertrag auch kurzfristig beendet werden und das Risiko eines Kündigungsschutzprozesses wird umgangen. 

Eine außerordentliche Kündigung kommt etwa dann zum Einsatz, wenn das Vertrauen zwischen den Parteien durch einen groben Pflichtverstoß nachhaltig zerstört wurde. 

Ein Beispiel wäre, wenn du deinen Arbeitnehmer beim Diebstahl erwischst. Berücksichtige hier jedoch (je nach Schweregrad des Fehlverhaltens), dass du eventuell vorher erst eine Abmahnung aussprechen musst. Es müssen also alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigt und die Interessen sowohl von dir als Arbeitgeber als auch die desArbeitnehmers abgewogen werden (§ 622 Absatz 1 BGB). 

Gut zu wissen: Auch bei einem befristeten Arbeitsvertrag kannst du eine Probezeit vereinbaren. Trifft dies zu, kannst du (aber auch dein Arbeitnehmer) ohne Angabe von Gründen zu jedem beliebigen Datum kündigen. Es gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen zu beachten.

Diese Kündigungsfristen musst du einhalten

Sofern du deinem Arbeitnehmer und dir als Arbeitgeber konkret die Option der ordentlichen Kündigung vertraglich ermöglicht hast, musst du entweder die dort genannten Kündigunsfristen einhalten oder die des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). 

Demnach können du oder dein Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats kündigen.

Besteht das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Kündigung bereits zwei Jahre, so ergeben sich für den Arbeitgeber nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses gestaffelte längere Kündigungsfristen. Willst du deinen Arbeitnehmer dann kündigen,beträgt die Kündigungsfrist gemäß § 622 Abs. 2 Nr. 1 bis 7 BGB, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen beispielsweise zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats.

Info: Wenn du als Ar­beit­ge­ber von § 15 Abs.3 Tz­B­fG ab­wei­chen willst, kannst du in deine All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) ein­fach hin­ein­schrei­ben: Das Ar­beits­verhält­nis ist or­dent­lich künd­bar. Dadurch wird der obig genannte Paragraoh us­ge­he­belt.

Kündigungsrechte als befristeter Arbeitnehmer

Einen befristeten Arbeitsvertrag kannst du auch als Arbeitnehmer nicht einfach so kündigen. Der Vertrag endet automatisch nach dem gesetzten Ziel (z.B. Vertretung einer Mitarbeiterin im Mutterschaftsurlaub), es ist kein zusätzliches Schriftstück notwendig. Jedoch kannst du in Ausnahmefällen auch vorzeitig kündigen – zum Beispiel mithilfe eines Aufhebungsvertrags. Dies sollte jedoch nur in Extremfällen (etwa Mobbing, Arbeitszeitbetrug etc.) genutzt werden. 

Ein Aufhebungsvertrag (auch bekannt als Auflösungsvertrag) ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen dir und deinem Arbeitgeber, um rechtskonform die Beschäftigung zu beenden. Sofern du deinen Vertrag aufheben möchtest, kannst du eine schriftliche Bitte an deinen Arbeitgeber schicken. Wichtig ist, dass du eine Rückmeldefrist setzt, damit du zeitig aus dem Vertrag rauskommst. Bitte beachte, dass der Aufhebungsvertrag zwingend in schriftlicher Form erforderlich ist (§ 126 Abs. 2 S. 2 BGB). 

Es gibt zwei Ausnahmen, bei denen eine Kündigung auch beim befristeten Arbeitsvertrag möglich ist: 

  1. Wenn das Recht zur außerordentlichen Kündigung im Arbeitsvertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder ein Tarifvertrag gilt. 
  2. Seitens deines Arbeitgebers, wenn er Insolvenz anmeldet. 

Ansonsten gilt: Dein Arbeitgeber kann innerhalb von zwei Jahren nur drei Mal dein befristetes Arbeitsverhältnis verlängern, ansonsten bedarf es eines Befristungsgrunds und daraus ein unbefristeter Vertrag entstehen. 

Kündigung befristeter Arbeitsvertrag 

Mit unserer editierbaren Kündigungsvorlage für befristete Arbeitsverträge kannst du ganz einfach eine Kündigung an deinen befristeten Mitarbeiter anfertigen. Gib dazu einfach die fehlenden Daten und Vertragsinformationen an den jeweiligen Stellen ein.

Befristeter Arbeitsvertrag Kündigungsvorlage

Befristeter Arbeitsvertrag Kündigungsvorlage

Rechnungen schreiben mit Zervant

Kostenloses Zervant-Konto erstellen

Herunterladen: Word

Hinweis: 

Bitte beachte, dass unser Muster „Arbeitsvertrag befristet“ sorgfältig erstellt wurde, jedoch erheben wir keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Es dient als Formulierungshilfe und soll nur zur Anregung dienen, wie das typische befristete Arbeitsverhältnis sachgerecht ausgeglichen werden kann. Dies entbindet den Nutzer jedoch nicht von der sorgfältigen eigenverantwortlichen Prüfung. Der Mustervertrag ist nur eine Vorlage für eine mögliche Regelung. Der Verwender kann auch andere Formulierungen wählen. Auf diesen Vorgang haben wir keinen Einfluss und können daher für die rechtlichen Auswirkungen keine Haftung übernehmen. Auch die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist grundsätzlich ausgeschlossen. Sofern du einen maßgeschneiderten Vertrag benötigst, solltest du dich durch einen Rechtsanwalt deines Vertrauens beraten lassen.