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Befristeter Arbeitsvertrag

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Befristeter Arbeitsvertrag Vorlage

Als Unternehmer*in wirst du früher oder später entscheiden müssen, ob du Mitarbeiter*innen einstellst und wie deren Arbeitsverhältnis aussehen soll. Viele Unternehmen greifen heutzutage gerne auf befristete Arbeitsverträge zurück. 

Was du darüber wissen musst, wann ein solcher Arbeitsvertrag Sinn macht und welche rechtlichen Aspekte zu berücksichtigen sind, erfährst du in diesem Blogartikel. Außerdem findest du in diesem Artikel eine kostenlose Vorlage zum Download. 

Was ist ein befristeter Arbeitsvertrag? 

Wie der Begriff schon verrät, spricht man von einer Befristung, sobald der Arbeitsvertrag auf Zeit abgeschlossen wird. Das bedeutet, dass dieser nach dem im Vertrag festgelegten Zeitraum automatisch endet und keiner zusätzlichen Kündigung bedarf. Viele Unternehmen nutzen diese Form von Arbeitsvertrag, um legal den Kündigungsschutz zu umgehen. 

Es gibt zwei Arten von befristeten Arbeitsverträgen – die Zeitbefristung und die zweckmäßige Befristung. 

Bei einer Zeitbefristung läuft der Vertrag zu einem festgelegten Datum aus.

Die zweckmäßige Befristung wird gerne verwendet, wenn der Vertrag mit einem bestimmten Ziel oder Ereignis beendet wird. Das kann unter anderem der Fall sein, wenn ein Arbeitnehmer*in befristet eingestellt wird, um eine Kollegin in Elternzeit bis zu ihrer Rückkehr zu ersetzen. 

Gemäß § 15 TzBfG endet ein solcher Vertrag frühestens zwei Wochen, nachdem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über den Zeitpunkt der Zweckerreichung schriftlich in Kenntnis gesetzt hat. 

Wann eine Befristung des Arbeitsvertrags möglich ist

Beim Abschließen einem befristeten Arbeitsvertrag ist es entscheidend, ob es sich um eine sachgrundlose Befristung oder um eine Befristung mit Sachgrund handelt. Es muss also entweder einen ökonomischen Grund für die Befristung geben oder die Rahmenbedingungen der sachgrundlosen Befristung müssen gegeben sein.

Dabei ist es besonders wichtig, dass du als Arbeitgeber*in die Schriftform aufbewahrst. Wird die Befristung des Arbeitsverhältnisses nicht schriftlich festgehalten, ist diese unwirksam und es wird automatisch zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. 

Jedoch muss nur die Befristungsabrede schriftlich vereinbart werden. Wenn der Arbeitsvertrag nicht schriftlich festgehalten wurde, ist die Abrede zur Befristung nicht automatisch unwirksam.

Du musst als Arbeitgeber*in in der Befristungsabrede den Befristungsgrund nicht konkret benennen. Jedoch muss im Streitfall vor Gericht beleg- und beweisbar sein, dass ein Grund vorlag (bei Befristung mit Sachgrund). 

Als Arbeitgeber*in profitierst du insofern von Befristungen, da du dich nur für einen bestimmten Zeitraum an einen Arbeitnehmer binden musst. Das ermöglicht dir mehr Flexibilität bei wirtschaftlichen oder personellen Veränderungen. Befristete Verträge ersparen dir bei geänderter Auftragslage etwa betrieblich bedingte Kündigungen. Auch musst du so keine Zeitarbeitsfirma engagieren, um Engpässe durch beispielsweise Elternzeitvertretungen abzudecken. 

Rechtliche Voraussetzungen – das steht im TzBfG

Wie bei jedem Arbeitsverhältnis gibt es auch bei befristeten Verträgen rechtliche Rahmenbedingungen. Diese werden im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) genauer definiert. 

Darunter fallen auch Aspekte wie die Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses. Dies ist grundsätzlich möglich, jedoch mit Einschränkungen. So sind sogenannte Kettenverlängerungen nicht zulässig, hier muss früher oder später dann eine Änderung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis erfolgen. 

Info: Eine Sonderregelung gibt es allerdings für Existenzgründer*innen – sofern du in den ersten vier Jahren deiner Gründung jemanden einstellst, kannst du einen befristeten Arbeitsvertrag mit einer Gesamtdauer von bis zu vier Jahren abschließen. In diesem Zeitraum sind auch mehrerer Verlängerungen möglich. 

TzBfG 14

Auch sind die Gründe, die eine Befristung zulassen, genau definiert. Unter § 14 TzBfG werden genau acht Gründe gelistet, die zulässig sind: 

  • Der betriebliche Bedarf an Arbeitsleistung besteht nur vorübergehend 
  • Die Befristung erfolgt im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium zur Erleichterung für den Arbeitnehmer
  • Der Arbeitnehmer ist die Vertretung eines anderen Arbeitnehmers 
  • Die Eigenart der Arbeitsleistung rechtfertigt die Befristung
  • Es erfolgt eine Befristung zur Erprobung
  • In der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe rechtfertigen die Befristung
  • Die Befristung beruht auf einem gerichtlichen Vergleich
  • Der Arbeitnehmer wird aus Haushaltsmitteln vergütet, die haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind. 

In der Praxis ist die häufigste Begründung die Vertretung eines anderen Arbeitnehmers als Elternzeit- oder Krankheitsvertretung.

Eine Befristung mit Sachgrund kann vom Arbeitgeber grundsätzlich so lange verlängert werden, soweit immer noch ein Sachgrund vorliegt. 

Sachgrundlose Befristungen können nach § 14 Abs. TzBfG maximal 2 Jahre andauern. Der Vertrag darf auch nur 3x verlängert werden innerhalb dieses Zeitraums. Danach kann in ein befristetes Verhältnis mit Sachgrund gewechselt werden. 

Gut zu wissen: Eine sachgrundlose Befristung ist nur dann möglich, wenn der Arbeitnehmer zuvor noch nicht beim Arbeitgeber beschäftigt war.  

Kostenlose Vertragsvorlage 

Unsere kostenlose Vorlage kannst du ganz einfach durch Eingabe deiner persönlichen Daten und deines Arbeitnehmers ergänzen.

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Hinweis: 

Bitte beachte, dass unser Muster „Arbeitsvertrag befristet“ sorgfältig erstellt wurde, jedoch erheben wir keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Es dient als Formulierungshilfe und soll nur zur Anregung dienen, wie das typische befristete Arbeitsverhältnis sachgerecht ausgeglichen werden kann. Dies entbindet den Nutzer jedoch nicht von der sorgfältigen eigenverantwortlichen Prüfung. Der Mustervertrag ist nur eine Vorlage für eine mögliche Regelung. Der Verwender kann auch andere Formulierungen wählen. Auf diesen Vorgang haben wir keinen Einfluss und können daher für die rechtlichen Auswirkungen keine Haftung übernehmen. Auch die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist grundsätzlich ausgeschlossen. Sofern du einen maßgeschneiderten Vertrag benötigst, solltest du dich durch einen Rechtsanwalt deines Vertrauens beraten lassen.