Kilometergeld und Verpflegungsmehraufwand 2018 für die Schweiz

Selbständige und Kleinunternehmer müssen ganz schön viel beachten, wenn es um Steuerangelegenheiten geht. Selbst beim eigenen Auto kommt es bei der Versteuerung häufig zu Unklarheiten. Muss man die tatsächlich anfallenden Kosten oder doch nur eine Kilometerpauschale verrechnen?

Dieser Artikel behandelt die Situation in der Schweiz. Hier findest du Informationen zum Reisekostenersatz für Deutschland und Reisekostenersatz in Österreich.

Betriebs- oder Privatfahrzeug?

In welcher Höhe und Form du beruflich bedingte Reisen mit deinem Auto in der Vorsteuerkorrektur berücksichtigen kannst, hängt davon ab, ob dein Fahrzug zu deinem Privat- oder Geschäftsvermögen gehört.

Durch die Führung eines Fahrtenbuches, kannst du die genaue Anzahl an privat und beruflich gefahrenen Kilometern ermitteln.

Private Nutzung unter 50 %

Wenn dein Fahrzeug zum größten Teil für berufliche Fahrten benutzt wird, kannst du zur Ermittlung des Privanteils eine Pauschale anwenden:

Diese besagt, dass du pro Monat 0,8 % des Kaufpreises (exkl. MWST) zu deinem steuerpflichtigen Einkommen hinzufügen musst, da du bei privat getätigte Fahrten keine Vorsteuerkorrektur vornehmen darfst. Der absetzbare Mindestbetrag beträgt jedoch 150,00 CHF. (inkl. MWST). Die pauschale Ermittlung ist nur bei Personenwagen, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3’500 kg anwendbar.

Private Nutzung über 50 %

Verwendest du dein Fahrzeug für überwiegend private Zwecke, so können beruflich gefahrene Kilometer effektiv mithilfe eines Bordbuches berechnet werden (kostenloses Fahrtenbuch für die Schweiz in Excel mit Anleitung).

Hier multiplizierst du die ermittelten privat gefahrenen Kilometer mit durchschnittlich 0,7 CHF. Bei überdurchschnittlich teuren Fahrzeugen darf dieser Satz auch erhöht werden. Darin sind sämtliche Ausgaben wie Benzin, Reparaturen und andere Aufwendungen bereits enthalten.

Tipp: Deine Reisekosten kannst du nicht nur als Betriebsausgaben beim Finanzamt geltend machen, sondern auch deinem Kunden in Rechnung stellen. Damit man dabei nicht den Überblick verliert, empfiehlt es sich auf ein professionelles Rechnungsprogramm zurückzugreifen, wie z.B. das kostenlose Rechnungsprogramm von Zervant.

Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungspauschale

Hierzu gibt es in der Schweiz keine allgemeinen gesetzlichen Vorgaben, da diese individuell bzw. branchenspezifisch geregelt werden. Jedoch ist es empfehlenswert, tatsächlich angefallenen Kosten mit Belegen nachzuweisen.

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