Kilometerpauschale und Verpflegungsmehraufwand für Deutschland

Kleinunternehmer und Selbständige sind manchmal ratlos wenn es um die steuerliche Geltendmachung ihres Fuhrparks geht. Muss man die tatsächlich anfallenden Kosten oder doch nur eine Kilometerpauschale ansetzen?

Dieser Artikel beschreibt die steuerrechtliche Situation in Deutschland. Hier findest du Informationen zum Reisekostenersatz für Österreich und Reisekostenersatz in der Schweiz.

Betriebsvermögen oder Privatvermögen?

Um herauszufinden, in welcher Form du berufliche bedingte Reisen mit deinem Auto von der Steuer absetzen kannst, hat das Finanzamt eine klare Abgrenzung zwischen Fahrzeugen geltend als Betriebs- oder Privatvermögen vorgenommen.

  • Notwendiges Betriebsvermögen: Du benutzt dein Auto zu mehr als 50 % für berufliche Zwecke.
  • Gewillkürtes Betriebsvermögen: Dein Fahrzeug wird zwischen 10 % und 50 % für betriebliche Angelegenheiten verwendet. Hier kannst du selbst entscheiden, ob du dein Fahrzeug zum Betriebs- oder Privatvermögen zuordnest.
  • Notwendiges Privatvermögen: Unter diese Kategorie fällt dein Fahrzeug nur dann, wenn es lediglich 10 % für geschäftliche Zwecke genutzt wird.

Tipp: Um den prozentuellen Anteil an privaten und beruflich gefahren Kilometern zu ermitteln, ist es notwendig genaue Aufzeichnungen mit einem Fahrtenbuch zu führen.

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Varianten der steuerlichen Absetzung

Leider kannst du dein betrieblich genutztes Auto nicht komplett von der Steuer absetzen, sondern eben nur die Ausgaben, die tatsächlich im Zusammenhang mit deinem Betrieb getätigt wurden. Das heißt, alle privat gefahrenen Kilometer und die einhergehenden Kosten dürfen nicht geltend gemacht werden.

Betriebsfahrzeug

Die häufigste und auch einfachste Methode zur Ermittlung der Privatnutzung bei Betriebsfahrzeugen ist die 1 % Regelung. Diese besagt, dass 1 % deines Wagens (Summe abhängig vom Brutto-Inlands-Listenpreis deines Fahrzeuges) als zu versteuernder Privatanteil gelten. Dieser Betrag darf somit nicht von der Steuer abgesetzt werden, da er nicht im Zusammenhang mit deinem Unternehmen steht.

Privatfahrzeug

Zur Ermittlung der absetzbaren Betriebsausgaben deines Privatfahrzeuges gibt es zwei Methoden. Dabei ist zu beachten, dass bei beiden Varianten ein Fahrtenbuch zu führen ist.

  • Fahrzeugindividueller Kilometerkostensatz: Dieser Satz wird aus allen ermittelten Gesamtkosten des Fahrzeuges innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten berechnet.
  • Amtliches Kilometergeld: Alle Aufwendungen (Benzin, Reparatur, Versicherung, etc.) die du im Zusammenhang mit betrieblich gefahrenen Kilometern entstehen, können durch die amtliche Kilometerpauschale abgegolten werden. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte dürfen hier auch dazugerechnet werden, jedoch wird die Pauschale erst ab dem 21. Entfernungskilometer gewährt.

Kilometerpauschale für Deutschland

Tipp: Da es sich beim amtlichen Kilometergeld um einen Durchschnittswert handelt, empfiehlt es sich bei Fahrzeugen mit geringem Kostenaufwand auf diese Variante zurückzugreifen!

Deine Reisekosten kannst du nicht nur als Betriebsausgaben beim Finanzamt geltend machen, sondern auch deinem Kunden in Rechnung stellen. Zervants kostenloses Rechnungspogramm hilft dir bei der Erstellung von Rechnungen und Angeboten an deine Kunden. Und ja, es ist tatsächlich vollkommen gratis!

Verpflegungsmehraufwand und Nächtigungspauschale (Deutschland )

Mit 1.Januar 2014 wurden Änderungen in den Verpflegungspauschalen vorgenommen, die die Reiseabrechnung vereinfachen sollen.

Geschäftsreisen sind nicht nur mit Fahrtkosten, sondern auch meist mit anderen Ausgaben für Verpflegung und Nächtigung verbunden. Diese können jedoch mittels Pauschalbeträge als Betriebsausgaben beim Finanzamt geltend gemacht werden. Leider können jedoch nicht alle Reisespesen von der Steuerlast abgezogen werden.

Inlandsreisen

Bei einer berufsbedingten Reise innerhalb Deutschlands gilt:

  • Ab 8 Stunden bekommst du 12,00 Euro
  • Bei mehrtägigen Reisen stehen dir für
    • den Anreisetag 12,00 Euro,
    • den Zwischentag (24 Stunden) 24,00 Euro und
    • für den Abreisetag 12,00 Euro zu.
 
Bei Nächtigungen werden die tatsächlichen Kosten in Form von Belegen geltend gemacht.

Pauschalbeträge für Auslandsreisen 2017

Bei beruflich bedingten Reisen ins Ausland gelten selbstverständlich andere Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand und Nächtigungen. Die gültigen Sätze für die jeweiligen Länder findest du in dieser Übersicht über die Pauschbeträge für Auslandsreisen ab 01.01.2017.

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