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Wer als Freelancer tätig ist, stoßt spätestens beim ersten Kunden auf die Frage: Brauche ich als Freelancer einen Arbeitsvertrag? Oder was gibt es da alternativ? Wie wir wird das rechtskonform geregelt? Um Missverständnisse mit Auftraggeber und auch den Finanzbehörden zu vermeiden, ist ein rechtssicherer Freelancer Vertrag nämlich unabdingbar. 

Brauche ich einen Vertrag als Freiberufler? 

Ein Dienstleistungsvertrag ist das Fundament einer erfolgreichen Geschäftsbeziehung mit deinem Kunden. Also ja, du brauchst Dienstleistungsverträge, um Rechtssicherheit zu haben bei z.B. Fällen von Kunden im Zahlungsverzug oder etwaiger Mehrarbeit, die über den Auftrag hinaus geht. Damit schützt du jedoch nicht nur dich selbst und deine Selbstständigkeit, sondern auch deinen Kunden. 

Ein solches Dokument hilft dir dabei: 

  1. Klare Richtlinien und Erwartungen vor Projektstart zu definieren und an den Kunden zu kommunizieren.
  2. Rahmenbedingungen zum Thema Zusatzarbeit zu schaffen, die zusätzlich in Rechnung gestellt werden müssen.
  3. Kundeneinwände bei Themen wie Abgabefristen, Korrekturschlaufen oder Zahlungsfristen mit einzubeziehen.  

Dieser Vertrag zwischen zwei Unternehmen bietet dir eine handfeste Beweisgrundlage Mit einem Dienstleistungsvertrag als Freelancer sicherst du dich also rechtlich ab und kannst im Falle von Schwierigkeiten leichter dein Recht einfordern.

Du siehst also, Freelancer Verträge können dir viel Ärger ersparen und erwecken außerdem bei deinem Kunden einen gewissen Grad an Professionalität. 

Weiter unten im Beitrag findest du außerdem einen kostenlosen Vertrag Freiberufler Muster.

Achtung: Ein Freelancer-Vertrag ersetzt keine Rechnung – um von deinem Kunden bezahlt zu werden, musst du am vereinbarten Termin (Vertragslaufzeit, nach Leistungserbringung) eine Rechnung schreiben und an deinen Auftraggeber versenden. 

Freelancer Vertrag  – worauf zu achten ist 

Natürlich kannst du deine Dienstleistungen jederzeit ohne einen Vertrag anbieten. Jedoch besteht hierbei die Gefahr, dass du bei z.B. einem zahlungsunfähigen Kunden ein hohes finanzielles Risiko eingehst und am Ende leer ausgehst. 

Du kannst davon absehen, einen Vertrag als Freelancer abzuschließen, wenn du beispielsweise der Tätigkeit nur als Hobby nachgehst oder finanziell nicht auf die Einnahmen angewiesen. Jedoch solltest du unbedingt einen abschließen, sobald du in Vollzeit freiberuflich tätig bist oder an umfangreichen Projekten arbeitest. 

Je nach Projekt, müssen verschiedene Vertragsbestandteile berücksichtigt werden. Dazu zählen:

  • Leistungsumfang 
  • Handhabung von Zusatzleistungen 
  • Vergütung, sowie die Bezahlung dieser (Stundenhonorar, Pauschalpreis etc.) 
  • Aufteilung von Vertragsrisiken
  • Fristen und Zeitabläufe
  • Kündigungsvoraussetzungen, Vertragsaufhebung
  • Revisionen (Anzahl, Ausführung, Umfang) 
  • Widerrufsbelehrung 
  • Arbeitsunfähgkeit, Nicht-Erbringung der Leistung durch Krankheit
  • Arbeitsmaterialien und -mittel, die vom Auftraggeber gestellt werden müssen

Je detaillierter diese Punkte definiert sind, desto einfacher ist die Zusammenarbeit am Ende.

Weiter unten im Beitrag findest du außerdem ein kostenloses pdf zum Download: Vertrag Freiberufler Muster

Achtung: Wenn beide vertragsabschließenden Parteien zu bestimmten Punkten und Bereichen keine spezifischen Vereinbarungen getroffen haben, gelten die allgemeinen gesetzlichen Richtlinien (BGB). 

Dienstleistungsvertrag vs. Werkvertrag Freiberufler – worin liegt der Unterschied? 

Je nach Projektart kann es sein, dass du einen individuell angepassten Vertrag aufsetzen musst. In manchen Fällen reicht ein Rahmenvertrag, oder auch die AGB als Dienstleistungsvertrag, welchen der Kunden zustimmen muss vor einer Zusammenarbeit. 

Hier gibt es zwei Optionen – den Werkvertrag und den Dienstleistungsvertrag. Das klingt erst einmal nach keinem großen Unterschied, jedoch kann die Wahl der Vertragsart dein Projekt stark beeinflussen, denn je nach gewählter Art hast du unterschiedliche Pflichten zu erfüllen.

Dienstleistungsvertrag 

Ein Dienstleistungsvertrag nach BGB regelt grundlegende Normen (§ 611ff BGB). So gilt, dass wenn ein Freiberufler mit einem Auftraggeber einen Dienstvertrag abschließt, er sich dazu verpflichtet, bestimmte Leistungen zu erbringen. Hier sicherst du jedoch keinen bestimmten Erfolg oder ein spezifisches Ergebnis zu, sondern nur deine Arbeitsleistung. Im Umkehrschluss heißt das, dass du bereits beim Erbringen der Leistung Honoraranspruch hast. Es gibt keine Gewährleistung beim Dienstleistungsvertrag.

Werkvertrag 

Anders sieht es beim Freelancer Werkvertrag aus, denn hier ist das Ergebnis ausschlaggebend. So wird nach § 631ff BGB der Erfolg im Vertrag festgelegt, wie etwa das Erstellen eines Textes. Hier hast du erst dann Anspruch auf die volle Bezahlung, wenn der Auftrag geliefert und vom Kunden akzeptiert und abgenommen wurde.

Bei beispielsweise einem Winterdienst Dienstleistungsvertrag (Reinigung) können beide Formen möglich sein – für gewöhnlich handelt es sich jedoch um Werkverträge, da die Leistung meist nur die Sauberkeit bzw. den Winterdienst regelt, nicht jedoch eine Mindestarbeitszeit. 

Wichtig: Um beurteilen zu können, ob es sich bei einem Freelancer Vertrag rechtlich um einen Dienst- oder Werkvertrag handelt, sollte der genaue Vertragsinhalt überprüft werden. Die Überschrift „Dienstvertrag“ allein macht diesen nicht zu einem und entfaltet keine rechtliche Wirkung.

Kündigung eines Vertrags als Freiberufler

In manchen Fällen ist die Kündigung oder gar Vertragsaufhebung deines Dienstleistungsvertrags unumgänglich – hier ist die Zustimmung beider Parteien erforderlich. Sofern nicht anders geregelt, greift das BGB beim Dienstleistungsvertrag und den Kündigungsfristen, sowie Vertragsaufhebungsvoraussetzungen.

Ein Vertrag kann laut § 242 BGB dann aufgehoben werden, wenn:

  • ein anerkannter Anfechtungsgrund des Vertrags vorliegt (z.B. mangelhafte Formulierungen)
  • es zu Vertragsverletzungen kam (z.B. unzureichende Leistungserbringung, Verzögerung etc.) 

In unserer kostenlosen Vertrag für Freelancer-Vorlage findest du auch einen Mustparagraphen zum Thema Kündigung. 

Scheinselbstständigkeit vermeiden – Vorsicht !

Als freier Mitarbeiter kannst du schnell in die Bredouille geraten – das Problem lautet Scheinselbstständigkeit. Eine Scheinselbständigkeit liegt dann vor, wenn du beispielsweise 80 Prozent deines Umsatzes durch deinen Kunden generierst, Urlaubstage hast, regelmäßig bei firmeninternen Meetings anwesend sein musst oder gar feste Arbeitszeiten. In solchen Fällen gleicht dies einem Arbeitsvertrag für Freiberufler und wird als feste Arbeitsstelle betrachtet. Kläre die vorab mit deinem Kunden ab, vielen Unternehmen ist vor Zusammenarbeit mit einem Freelancer nicht klar, was dabei zu beachten ist. 

Um das zu vermeiden, sollte deine Dienstvertrag richtig gestaltet sein und etwaige Missverständnisse ausgrenzen.

Freiberufler Vertrag – kostenlose Vorlage zum Download

Unser Freelancer Vertragsmuster bietet dir ein kostenloses Grundgerüst, das du individuell anpassen kannst und direkt für deinen nächsten Kundenauftrag verwenden kannst. Das von uns entworfene Vertragsmuster enthält alle wichtigen Klauseln, damit du dich vollkommen auf die Ausführung deines anstehenden Projekts fokussieren kannst und nichts Wichtiges vergisst.

Lade dir hier die kostenlose Freelancer Vertragsvorlage runter. 

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Dein Freelancer-Vertrag pdf sollte so detailliert wie möglich sein, um mögliche Unstimmigkeiten mit deinem Kunden während oder nach einem Projekt auszuschließen. Deshalb solltest du auch diese Vorlage für Freiberufler immer an deinen Kunden und as anstehende Projekt anpassen.