Einzelunternhemen gründen, was sollte ich beachten und welche Rechtsform passt am Besten zu meinem Unternehmen

Einzelunternehmen gründen

Du denkst darüber nach, dich selbstständig zu machen? Super! Doch die rechtlichen Bedingungen und wie man überhaupt gründet, können auf den ersten Blick sehr verwirrend sein. In diesem Blogartikel erfährst du alles zum Thema Einzelunternehmen gründen und was du dabei beachten solltest.

Was ist ein Einzelunternehmen?

Unter Einzelunternehmen versteht man, wie der Name schon verrät, jegliche Form von Unternehmen, die nur von einer Person gegründet werden. Das heißt, du bist sowohl Gründer*in wie auch Inhaber*in deines Gewerbes oder freiberuflich tätig.

Zur Gründung eines Einzelunternehmens stehen verschiedene Rechtsformen zur Auswahl – welche sich am besten eignet, hängt vom jeweiligen Vorhaben, den finanziellen Mitteln und deinen Zukunftsplänen ab. Der Gründungsprozess ist grundsätzlich jedoch einfach und unkompliziert.

Rechtsformen für Einzelunternehmen

1.    Freiberufler

Deine freiberufliche Tätigkeit meldest du direkt bei dem für dich zuständigen Finanzamt an. Hierfür gibt es bei jedem Finanzamt ein Formular – für gewöhnlich ist dies online abrufbar. Sobald du es ausgefüllt hast, kannst du es abschicken und erhältst vom Finanzamt eine Steuernummer. Diese musst du zukünftig auf deinen Rechnungen, die du an Kunden und Kundinnen ausstellst, angeben.

Als Freiberufler*in können sich Personen anmelden, die zu den sogenannten freien Berufen gehören. Diese sind unter § 18 Abs. 1 EStG einsehbar. Zu freiberuflichen Tätigkeiten zählen folgende Bereiche:

  • Erzieherische Tätigkeiten
  • Künstlerische Tätigkeiten
  • Schriftstellerische Tätigkeiten
  • Unterrichtende Tätigkeiten
  • Wissenschaftliche Tätigkeiten

Die Vorteile des Freelancer-Daseins: Du musst dich weder beim Gewerbeamt melden noch ins Handelsregister eintragen lassen, es entstehen also keine weiteren Kosten. Genauso wenig musst du Gewerbesteuer entrichten. Als Freiberufler*in musst du auch nur lediglich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung am Ende des Jahres einreichen.

Als Faustregel gilt: Zu den Freiberuflern zählst du, wenn du einem Katalogberuf, einem katalogähnlichen Beruf oder einem Tätigkeitsberuf nachgehst. Einige freie Berufe unterliegen der Kammerpflicht (z. B. Apotheker, Notar, Psychotherapeut, Wirtschaftsprüfer etc.).

Je nach Art des Berufs, kannst du dazu verpflichtet sein in die Künstlersozialkasse einzuzahlen, dies ist der Fall, wenn du einem journalistischen oder künstlerischen Beruf nachgehst. Berufe wie Steuerberater, Arzt & Co. gelten als berufsständisch, das heißt, es besteht die Pflicht zur Absicherung durch eine Berufsgenossenschaft.

2.    Kleingewerbe

Beim Kleingewerbe meldest du deine Tätigkeit beim zuständigen Gewerbeamt deiner Stadt an. Jede*r, die/der keinen kaufmännischen Betrieb gründet, gilt als Kleingewerbe. Hier gibt es ebenfalls ein Formular, das du online downloaden kannst und ausgefüllt mitbringen kannst, um deine Selbstständigkeit anzumelden. Kleingewerbetreibende haben die Wahl ins Handelsregister eingetragen zu werden, jedoch ist dies kein Muss.

Falls du mit deinem Kleingewerbe im Handels- oder Industriebetrieb angesiedelt bist, ist die Anmeldung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) gesetzlich vorgeschrieben.

Je nach Jahresumsatz (mehr als 500.000 Euro) bist du zu einem Jahresabschluss in Form einer richtigen Bilanz verpflichtet. Solange du diesen Wert nicht überschreitest, oder mehr als 50.000 Euro Gewinn erzielst, reicht die simple EÜR.

Tipp: Ein Kleingewerbe sollte nicht mit einem Kleinunternehmen verwechselt werden; Letzteres ist lediglich eine steuerliche Regelung. Du kannst jedoch zeitgleich ein Kleingewerbe betreiben und von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen.

3.    Eingetragener Kaufmann/Eingetragene Kauffrau

Diese Rechtsform ist besonders häufig vertreten und leicht zu erkennen an dem Kürzel e.K. im Namen, in manchen Fällen auch e.Kfm. oder e.Kfr. Ein eingetragener Kaufmann ist jemand, der ein Handelsgewerbe betreibt und gewerbsmäßig Geschäfte tätigt. Möglich ist diese Rechtsform also für alle gesetzlich zulässigen gewerblichen Tätigkeiten. Der Eintrag ins Handelsregister ist verpflichtend und muss durch einen Notar erfolgen, was mit Zusatzkosten verbunden ist.

Als im Handelsregister eingetragene/r Kaufmann/-frau unterliegst du den Rechten und Pflichten des Handelsgesetzbuches (HGB). Dadurch hast du das Recht zur Führung einer Firma und hast aufgrund deiner kaufmännischen Geschäftsführung eine höhere Reputation, die unter anderem den Jahresabschluss und die doppelte Buchführung umfasst.

Weitere Rechtsformen mit Haftungsbeschränkung

Neben einem Einzelunternehmen gibt es auch noch einige Alternativen, die in Betracht gezogen werden können, sofern du eine Haftungsbeschränkung bevorzugst:

Ein-Personen-GmbH

Um eine Ein-Personen-GmbH zu gründen, ist eine Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintragung, ein Firmenname, eine Mindesteinlage von 25.000 Euro sowie eine Mitgliedschaft bei der IHK/HWK notwendig.

Von den 25.000 Euro ist die Hälfte bei der Gründung bereits einzubringen. Mit einer solchen GmbH bist du außerdem gewerbesteuerpflichtig und hast eine Bilanzpflicht, sowie eine GuV (Gewinn- und -Verlustrechnung) zu führen.

Ein-Personen UG

Die sogenannte Mini-GmbH kann bereits mit einem Euro Mindesteinlage gegründet werden. Auch hier muss eine GuV erfolgen, sowie eine Bilanzführung.

Kleine AG

Die Ein-Personen-AG besteht aus einer Person im Vorstand ­– dem/der Gründer/in. Sie ist mit einer besonders hohen Mindesteinlage verbunden (50.000 Euro) und auch hohen zusätzlichen Gründungskosten. Es muss ein Aufsichtsrat gegründet werden, der aus mindestens drei Personen besteht.

Kleinunternehmerregelung für Einzelunternehmen

Besonders viele Einzelunternehmen sind sogenannte Kleinunternehmen. Diese profitieren von der Regelung, dass keine Umsatzsteuer erhoben und abgeführt werden muss, ein Hinweis sollte auf deinen Kundenrechnungen stehen, um rechtlich korrekt zu agieren. Diese Regelung ist besonders attraktiv für viele Neugründer*innen, da die Preisgestaltung für Kunden und Kundinnen besser genutzt werden kann, bis man sich am Markt etabliert hat. Anschließend kann immer noch in die Regelbesteuerung wechseln, wozu ein formloses Schreiben an das Finanzamt reicht.

Achtung: Wenn du als Freiberufler*in auch z. B. digitale Produkte verkaufen möchtest, solltest du dich von einem Steuerberater beraten lassen, ob dies zu einer gewerblichen Tätigkeit führt. Gesetzlich ist es allgemein so geregelt, dass die digitalen Produkte zu 100 Prozent vom Anbieter erarbeitet sein müssen, andernfalls fällt das Produkt in die Kategorie „Handel betreiben“ durch die verwendeten Elemente Dritter und du kannst beispielsweise von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, um es zu verkaufen.

Gründungskosten Einzelunternehmen

Je nachdem, welche Rechtsform du wählst, kann ein Einzelunternehmen kostenlos bzw. mit geringen Gründungskosten gestartet werden. Als Freiberufler*in hast du den Vorteil, dass dich die Anmeldung keinen Cent kostet, jedoch bist du eingeschränkt in dem, was du anbietest.

Eine Gewerbeanmeldung kostet von Kommune zu Kommune unterschiedlich viel – die Kosten variieren von 10 bis 70 Euro, ein kurzer Anruf bei deinem Gewerbeamt vor Ort oder einen Blick auf deren Website kann dir genauere Infos dazu bieten.

Eingetragene Kaufleute müssen sich ins Handelsregister eintragen, was mit einmaligen Notarkosten von durchschnittlich 250 Euro verbunden ist.

Solltest du die Beratung eines Steuerberaters bezüglich der Gründung in Anspruch nehmen, können auch hier noch zusätzliche Kosten anfallen. Der Stundensatz eines Steuerberaters liegt zwischen 100 und 160 Euro pro Beratungsstunde.

Steuerliche Verpflichtungen als Einzelunternehmen

Jedes Einzelunternehmen kommt mit steuerlichen Verpflichtungen, die du teilweise monatlich, vierteljährlich oder jährlich an das Finanzamt zu entrichten hast. Hier müssen außerdem Abgabefristen eingehalten werden, die entweder dein Steuerberater für dich im Auge behält oder, sofern du deine Steuer selbst in die Hand nimmst, von dir berücksichtigt werden müssen.

Umsatzsteuer

Diese Steuer ist ein Durchlaufposten und betrifft alle Unternehmen. Das heißt konkret, dass du die Umsatzsteuer, die du durch deine Kunden einnimmst, an das Finanzamt abzuführen hast. Diese Pflicht entfällt jedoch, sofern du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machst.

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer wird von der Gemeinde erhoben, in der sich dein Unternehmen befindet. Die Höhe dieser hängt deshalb auch von der jeweiligen Gemeinde ab, sie wird durch den sogenannten Hebesatz definiert. Dieser muss mindestens 200 Prozent betragen. Du bezahlst Gewerbesteuer nur auf den Gewinn nach Abzug der Einkommens- und Körperschaftssteuer. Auch besteht ein Freibetrag bis zu 24.500 Euro, alles darüber wird vom Finanzamt mit dem Hebesatz ermittelt und muss abgeführt werden.

Einkommensteuer

Auf den Gewinn am Jahresende, der sich aus dem Betrieb eines Einzelunternehmens ergibt, wird die Einkommensteuer fällig. Einkommensteuer müssen alle Selbstständigen bezahlen, sowohl Freiberufler*innen wie auch Einzelunternehmer, aber auch UG oder GmbH. Es gilt ein Freibetrag von 9.744 Euro im Jahr (ab 2022 sogar 9.984 Euro), sobald dieser Betrag überschritten wird, beginnt die Versteuerung mit einem Steuersatz von 14 Prozent. Je nach Höhe des Einkommens steigt dieser, was bis zu einem Spitzensteuersatz auf 42 Prozent führen kann.

Sonstige Steuern

In einigen Fällen kann es auch zu einer Steuerpflicht für andere Steuernkommen. Dazu zählen Körperschafts- und Lohnsteuer. Die Körperschaftssteuer ist nur von Kapitalgesellschaften zu entrichten, Lohnsteuer nur, wenn Mitarbeiter*innen beschäftigt werden.

Haftungsrisiko – was das für dich bedeutet als Untrenehmen

Die Gründung ist vielleicht mit wenig Kapital und Hürden verbunden, jedoch besteht im Vergleich zur GmbH oder UG ein Haftungsrisiko. Das bedeutet, dass du als Einzelunternehmer*in mit deinem gesamten Privatvermögen unbeschränkt haftest. Die Haftungsbeschränkung ist vor allem wichtig, wenn deine Tätigkeit mit einem hohen finanziellen Risiko verbunden ist. So erhöht sich das Risiko zum Beispiel, wenn du hohe Geldbeträge im Voraus leisten musst. Wenn also etwas schiefläuft, beschränkt sich deine Haftung nicht nur auf das Vermögen des Unternehmens, sondern greift auf all deine privaten Ansparungen und Besitztümer (z. B. Immobilien).

Solltest du dein Einzelunternehmen wieder auflösen wollen, musst du dafür spätestens einen Monat nach Einstellung der Tätigkeit dein zuständiges Finanzamt informieren. Ein formloses Schreiben genügt. Solltest du ein Gewerbe angemeldet haben, so muss dieses ebenfalls abgemeldet werden, hierfür gibt es inzwischen bei den meisten Behörden online die passenden Abmeldeformulare. Die Austragung aus dem Firmenbuch erfolgt durch ein Schreiben an das Landesgericht. Eine kurze Mitteilung an die Sozialversicherung sollte ebenfalls erfolgen.

Deine Checkliste für die Soloselbstständigkeit

1.    Arbeite deine Geschäftsidee aus.

2. Eröffne ein Geschäftskonto, damit du von Beginn an deine geschäftlichen Ein- und Ausgaben von deinen privaten trennen kannst.

3.   Anmeldung deiner Tätigkeit – Entscheide dich für die passende Rechtsform und melde diese entweder beim Finanzamt oder Gewerbeamt an.

4.    Vereinbare – sofern nötig – einen Termin beim Notar, um dich ins Handelsregister eintragen zu lassen.

5.  Bezahle, falls zutreffend, die anfallenden Gebühren.

Bist du für die Gründung eines Einzelunternehmens geeignet?

Für Existenzgründer*innen eignet sich ein Einzelunternehmen optimal, um schnell und kostengünstig durchzustarten. Vor allem bist du aber geeignet dafür, wenn du:

  • viel Gestaltungs- und Handlungsfreiheit wünschst,
  • keinen großen Finanzbedarf hast, und
  • dein unternehmerisches Haftungsrisiko überschaubar ist und bleibt.

Sobald sich etwas an deinem Finanzierungsbedarf ändert oder du größeren Haftungsrisiken ausgesetzt bist, solltest du über eine Umfirmierung nachdenken.

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